Ambulante Hilfen in Ostholstein und Plön
Wir arbeiten eng mit Jugendämtern, Schulen, Therapeut:innen und anderen Fachstellen zusammen, um passgenaue Lösungen entwickeln.
Hilfe zur Selbsthilfe
Im Rahmen der §§ 30, 31, 35, 35a und 41 SGB VIII bietet der KJHV Ostholstein-Plön individuelle ambulante Hilfen an – passgenau, alltagsnah und verlässlich.
Unser Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, ihr Leben wieder selbstbestimmt und in eigener Verantwortung zu gestalten. Dabei setzen wir auf das Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Gemeinsam erarbeiten wir mit den Beteiligten realistische Wege aus der Krise und stärken vorhandene Ressourcen.
An wen richtet sich die Unterstützung?
Unsere Unterstützung richtet sich an:
- Familien mit Erziehungsfragen oder in Belastungssituationen,
- Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf,
- und junge Volljährige auf dem Weg in ein eigenständiges Leben.
Was ist Voraussetzung für unsere Hilfe?
Voraussetzung für unsere Hilfe ist:
- ein festgestellter Unterstützungsbedarf durch das zuständige Jugendamt.
- Gemeinsam mit dem Jugendamt wird dann eine passende Hilfeform vereinbart.
Unsere Arbeitsweise
Erziehungsbeistandschaften (EB)
- Erziehungsbeistandschaften richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter von ca. 9–18 Jahren.
- Die Hilfe fokussiert sich vorrangig auf das Kind oder den Jugendlichen.
- Familie und soziales Umfeld sollen – sofern möglich – in den Hilfeprozess einbezogen werden.
Das Angebot der EB
Inhalt dieser Hilfe ist die Unterstützung einer positiven Persönlichkeitsentwicklung des Kindes oder Jugendlichen sowie meist die Vermittlung von sozialen Kompetenzen, die es dem Kind und Jugendlichen ermöglichen, besser mit den Anforderungen des Alltags zurechtzukommen.
Inhalte werden in einem Hilfeplangespräch festgelegt und können z. B. sein:
- regelmäßiger Schulbesuch,
- berufliche Orientierung,
- Eingehen und Erhalten von Beziehungen/Freundschaften,
- angemessene Kommunikation,
- Klären von familiären Beziehungen,
- Verselbständigung,
- sowie Unterstützung bei persönlichen Problemlagen wie z.B.: psychische Erkrankungen, Jugendgerichtshilfe, Genderfragen.
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Schwierige Lebenslagen können den Familienalltag beeinflussen und Herausforderungen mit sich bringen.
- Für uns steht jederzeit das Wohl der Kinder im Mittelpunkt.
- Kinder sollen gemäß ihrer individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten bestmöglich gefördert werden.
Das Angebot der SPFH
Das Angebot der Sozialpädagogischen Familienhilfe richtet sich an das gesamte Familiensystem in seinem sozialen Netzwerk. Die Hilfe ist ein zeitlich begrenztes Angebot, das die Ressourcen und Stärken der Familie sowie ihres Umfeldes herausarbeitet, stützt und stabilisiert. Am Ende eines Hilfeprozesses steht idealerweise eine gestärkte Familie, die in der Lage ist, Probleme eigenständig zu lösen.
Die Aufträge und Ziele werden im Rahmen einer Hilfeplanung gemeinsam entwickelt, regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Mögliche Ziele
- Verbesserung der Kommunikation innerhalb der Familie
- Beziehungsaufbau und Beziehungsklärung
- Strukturierung des Alltags
- Stärkung der Eltern zur Abwendung und Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII)
- Stärkung der Eltern bei physischen und psychischen Erkrankungen
- Unterstützung in schwierigen erzieherischen Situationen
- Hilfen in neuen Lebenssituationen (z. B. Geburt eines Kindes, Trennung)
- Einbindung in ein soziales Netzwerk
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Bei älteren Jugendlichen wird unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und Erhalt des Familienbezugs die Selbstständigkeit gefördert.
Heilpädagogische Familienhilfen (HPFH)
Rechtsgrundlagen: § 31 SGB VIII, § 35a SGB VIII
- Unterstützung von Menschen, deren Entwicklung unter besonderen Bedingungen verläuft.
- Grundlage ist eine heilpädagogische Grundhaltung sowie eine lebensweltorientierte Familienarbeit.
- Jeder Mensch bleibt Experte für sich selbst und seine Entwicklung.
Das Angebot der HPFH
Die Heilpädagogische Familienhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien mit einem erhöhten oder kontinuierlichen Unterstützungsbedarf aufgrund von:
- chronischer Erkrankung,
- (drohender) Behinderung,
- Entwicklungsverzögerung,
- oder psychischer Beeinträchtigung.
In die HPFH wird das gesamte Familiensystem einbezogen. Besonders in Familien mit mehreren Kindern ist es wichtig, die Bedürfnisse aller Familienmitglieder wahrzunehmen.
Innerhalb der Hilfe werden Elemente der Heilpädagogik und der Sozialpädagogischen Familienhilfe vereint. Der Fokus liegt auf psychischen, emotionalen und kognitiven Einschränkungen der Klient:innen.
Die Hilfe ist zeitlich begrenzt und zielt darauf ab, Ressourcen zu stärken, zu stabilisieren und zu erweitern. Ziel ist eine selbstwirksame Familie, die ihre Lebensaufgaben eigenständig bewältigen kann.
Die Aufträge und Ziele werden im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens im Feststellungsplan entwickelt und regelmäßig überprüft.
Mögliche Ziele
- Einbindung in soziale Netzwerke und gesellschaftliche Teilhabe
- Heilpädagogische, ganzheitliche und familienorientierte Förderung
- Verständnis für Beeinträchtigungen und Entwicklung eines förderlichen Umgangs im Alltag
- Erwirken und Umgang mit Hilfsmitteln
- Wahrnehmung entwicklungsgerechter Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen
- Förderung der Erziehungskompetenzen auch bei besonderen Voraussetzungen
- Beziehungsaufbau und Beziehungsklärung
- Strukturierung des Alltags
- Unterstützung in schwierigen erzieherischen Situationen
- Hilfen bei Veränderungen im Familienalltag (Familienzuwachs, Trennung, Verluste, Übergänge in Kita, Schule oder Arbeit)
- Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Ziel der Einzelbetreuung ist die Teilhabe von jungen Menschen, die von einer psychischen Behinderung betroffen oder bedroht sind.
- Sie sollen befähigt werden, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen.
- In der Hilfeplanung werden individuelle Ziele festgelegt und Strategien entwickelt.
- Der Leitsatz „So viel Hilfe wie nötig, so wenig wie möglich“ fördert ihre Eigenverantwortung.
Hilfe und Unterstützung für junge Volljährige
- Die Hilfe für Junge Volljährige ist eine ambulante Unterstützung, auf Antrag des jungen Erwachsenen.
- Ziele werden im Rahmen der Hilfeplanung gemeinsam entwickelt.
- Unsere Fachkräfte begleiten die jungen Menschen dabei, sich den Anforderungen einer eigenständigen Lebensführung zu stellen.
- Eine aktive Mitwirkung des jungen Erwachsenen ist Voraussetzung.
Du hast Fragen zur ambulanten Hilfe?
Du hast Fragen oder möchtest mehr über unsere ambulanten Hilfen erfahren? Dann nimm gern Kontakt zu uns auf – wir beraten dich vertrauensvoll und unverbindlich.