Häufige Fragen

Hier findest du Antworten auf die häufigsten Fragen. Bei allen weiteren Fragen, melde dich gerne bei uns!

FAQ

Wie ist der Weg in die Jugendhilfe?

Der Weg in die Jugendhilfe führt in der Regel über das zuständige Jugendamt. Dort wird gemeinsam mit den Sorgeberechtigten (und – je nach Alter – mit dem Kind oder Jugendlichen) geklärt, welcher Unterstützungsbedarf besteht. Im Rahmen einer Hilfeplanung werden Ziele, Art und Umfang der Hilfe festgelegt.

Zur Website des Jugendamts Kreis Ostholstein

Zur Website des Jugendamts Kreis Plön

Zur Website des Jugendamts Kreis Segeberg

Wo stelle ich einen Antrag auf Hilfe?

Ein Antrag auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wird beim Jugendamt des Wohnortes gestellt. Das Jugendamt prüft den Bedarf und entscheidet, welche Hilfeform geeignet ist. Zur Website des Jugendamts Kreis Ostholstein Zur Website des Jugendamts Kreis Plön Zur Website des Jugendamts Kreis Segeberg

Gibt es Vordrucke?

Ja. Die Jugendämter stellen Antragsformulare und Vordrucke zur Verfügung. Diese können direkt beim Jugendamt angefragt oder über die jeweiligen Internetseiten der Kreise abgerufen werden. Gerne unterstützen wir bei Fragen zum Verfahren.

Formulare und Anträge:

Zur Website des Jugendamts Kreis Ostholstein

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An wen wende ich mich, wenn mein Kind Drogen konsumiert?

Wenn Sie sich Sorgen wegen Drogenkonsums machen, können Sie sich wenden an:
  • das zuständige Jugendamt
  • Suchtberatungsstellen
  • Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien
  • Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste (KJP)
In akuten Situationen hilft das Jugendamt dabei, passende Unterstützungsangebote zu vermitteln. Zur Website der Drogenberatung oder Suchberatung / Kreis Ostholstein Zur Website der Drogenberatung / Kreis Plön Zur Website der Suchtberatung / Kreis Segeberg

Welche Kooperationspartner gibt es?

Wir arbeiten eng zusammen mit

  • Jugendämtern,
  • Schulen und Schulträgern,
  • Beratungsstellen,
  • Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie Institutsambulanzen,
  • Therapeutischen Praxen und Kliniken,
  • und weiteren Trägern der Jugend- und Eingliederungshilfe.

Ziel ist eine abgestimmte, verlässliche Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien.

Bekomme ich direkt Hilfe oder brauche ich eine Bewilligung?

Die meisten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe benötigen eine Bewilligung durch das Jugendamt.

Wir beraten Sie gerne vorab, klären gemeinsam den Bedarf und unterstützen beim Kontakt mit dem Jugendamt. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft immer das Jugendamt.

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Wie komme ich an einen freien Platz?

Freie Plätze in unseren Angeboten werden in der Regel über das Jugendamt angefragt. Gemeinsam mit dem Jugendamt prüfen wir, ob ein Angebot fachlich passend ist und ein freier Platz zur Verfügung steht.

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zu den Ansprechpartner:innen des KJHV

Was bedeutet „Pooling“ in der schulischen Hilfe Ostholstein?

Pooling bedeutet, dass Schulbegleiter:innen mehrere Schüler:innen unterstützen, anstatt ausschließlich einer einzelnen Person zugeordnet zu sein. Die Unterstützung erfolgt flexibel, bedarfsorientiert und im Klassen- oder Gruppenkontext.

Zur Website des Kreises Ostholstein: FAQ zum Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung schulischer Eingliederungshilfe

Was ist ein Hilfeplangespräch?

Ein Hilfeplangespräch (HPG) ist ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt, in dem besprochen wird, welche Unterstützung für ein Kind, einen Jugendlichen oder eine Familie sinnvoll ist.

Daran nehmen in der Regel die Sorgeberechtigten, das Kind oder der/die Jugendliche (je nach Alter), das Jugendamt und – wenn bereits eingebunden – ein Mitarbeiter vom KJHV teil.

Im Hilfeplangespräch werden:

  • der Unterstützungsbedarf geklärt,
  • Ziele der Hilfe festgelegt,
  • Art, Umfang und Dauer der Hilfe besprochen,
  • und der weitere Verlauf gemeinsam abgestimmt.

Das Hilfeplangespräch wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

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