Trägereigener Wohnraum

Individuelle stationäre Betreuung im trägereigenen Wohnraum

Individuelle Betreuung im Trägereigenen Wohnraum ist ein Regelangebot für Jugendliche und junge Erwachsene (i. d. R. 16 bis 21 Jahre), die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, nach §27, 34 und 41 SGB VIII, betreut werden.

Kennzeichnend für die Maßnahme ist der Trainings- und Verselbstständigungsgedanke als Hilfe zur Selbsthilfe. Den Jugendlichen sollen dabei die Kompetenzen zur selbstständigen Lebensführung sowie einer gelingenden Loslösung vom System der Hilfen zur Erziehung vermittelt werden.

Der/die Jugendliche bzw. junge Volljährige ist nach erfolgreichem Hilfeverlauf:

  • Altersgemäß in der Lage, das eigene Leben und den Alltag zu gestalten;
  • Sozial angemessen integriert und weiß sich in der Gesellschaft zu bewegen;
  • Schulisch/beruflich orientiert und hat einen Plan bzw. bereits eine Perspektive;
  • Vorbereitet auf den Umzug in eine eigene Wohnung oder bereits umgezogen;
  • Sicherer in der Bewältigung steigender Anforderungen und im Umgang mit Krisen und Konflikten;
  • Orientiert im Helfersystem für junge Erwachsene;
  • Entwickelt im Bereich sozialer und methodischer Kompetenzen.

 

Aufgenommen werden in der Regel minderjährige Jugendliche ab 16 Jahre, bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Erziehung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sicher gestellt werden kann. Die Jugendlichen haben ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitzubringen, um die Anforderungen des Alltages mehr oder weniger stark begleitend regeln zu können.

In Ausnahmefällen können junge Volljährige nach Prüfung der individuellen Situation aufgenommen werden, wenn die Hilfe eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensführung erwarten lässt, die mit niedrigschwelligen Hilfen nicht zu erreichen ist.

Eine Aufnahme ist sinnvoll, wenn die jungen Menschen genügend Realitätsbezogenheit aufbringen und mit der Unterstützung dieser Wohnform weitgehend ihr Leben eigenverantwortlich führen und Verantwortung für sich selbst übernehmen können.

Generelle Maßnahmen zur Zielerreichung:

  • Persönliche Stabilisierung,
  • Unterstützung beim Erreichen eines Schul- bzw. Berufsabschlusses,
  • Entwicklung einer individuellen Lebens- und Arbeitsperspektive,
  • Klärung der Familienbeziehungen,
  • Förderung adäquater Kommunikations- und sozialer Kontaktfähigkeit,
  • Hilfe zur Selbsthilfe,
  • Förderung von straffreiem Verhalten,
  • Entwicklung eines Verständnisses demokratischer Rechte und Pflichten,
  • Bewältigung steigender Anforderung an die Entscheidungsfähigkeit,
  • Verselbstständigung zum Leben unabhängig von staatlicher Hilfe.

Zielgruppe sind Jugendliche ab 16 Jahre und junge Volljährige, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) benötigen oder annehmen können und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf abzudecken. Sie sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird vorausgesetzt.