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Individuelle Betreuung im Trägereigenen Wohnraum ist ein Regelangebot für Jugendliche und junge Erwachsene (i. d. R. 16 bis 21 Jahre), die im Rahmen der Hilfen zur Erziehung, nach §27, 34 und 41 SGB VIII, betreut werden.
Kennzeichnend für die Maßnahme ist der Trainings- und Verselbstständigungsgedanke als Hilfe zur Selbsthilfe. Den Jugendlichen sollen dabei die Kompetenzen zur selbstständigen Lebensführung sowie einer gelingenden Loslösung vom System der Hilfen zur Erziehung vermittelt werden.
Der/die Jugendliche bzw. junge Volljährige ist nach erfolgreichem Hilfeverlauf:
Aufgenommen werden in der Regel minderjährige Jugendliche ab 16 Jahre, bei denen eine dem Wohl des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Erziehung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sicher gestellt werden kann. Die Jugendlichen haben ein gewisses Maß an Selbstständigkeit mitzubringen, um die Anforderungen des Alltages mehr oder weniger stark begleitend regeln zu können.
In Ausnahmefällen können junge Volljährige nach Prüfung der individuellen Situation aufgenommen werden, wenn die Hilfe eine erkennbare Verbesserung der Persönlichkeitsentwicklung und Fähigkeit zu eigenverantwortlicher Lebensführung erwarten lässt, die mit niedrigschwelligen Hilfen nicht zu erreichen ist.
Eine Aufnahme ist sinnvoll, wenn die jungen Menschen genügend Realitätsbezogenheit aufbringen und mit der Unterstützung dieser Wohnform weitgehend ihr Leben eigenverantwortlich führen und Verantwortung für sich selbst übernehmen können.
Generelle Maßnahmen zur Zielerreichung:
Zielgruppe sind Jugendliche ab 16 Jahre und junge Volljährige, die keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung (mehr) benötigen oder annehmen können und für die eine regelmäßige und verbindliche Betreuung notwendig und hinreichend ist, um den erzieherischen Bedarf abzudecken. Sie sollten bereit und in der Lage sein, den Anforderungen eines Schulbesuches, einer Ausbildung oder einer Beschäftigung zu genügen. Ein Mindestmaß an Selbstständigkeit wird vorausgesetzt.